Bitte melden Sie Ihren Zu-, Um- oder Wegzug frühzeitig. Als Erwachsene(r) können Sie die Änderung auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder melden (inkl. Kinder bis zu 17 Jahren). Wie Sie im Einzelnen vorgehen können (und müssen), finden Sie in diesen Rubriken: