Hier finden Sie die Informationen für Ihren Um- oder Wegzug.
Ihren Umzug (d.h. die Adressänderung innerhalb der Gemeinde Bauma oder ein Wegzug in eine andere Gemeinde oder Stadt des Kantons Zürich) können Sie via die elektronische UmzugsmeldungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. melden.

Beim Wegzug in einen anderen Kanton oder ins Ausland wollen Sie sich bitte einen Monat vorher persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden.

Selbstverständlich können Sie auch weiterhin einen Umzug innerhalb der Gemeinde Bauma oder ein Wegzug in eine andere Gemeinde oder Stadt am Schalter der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus erledigen. Bitte melden sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich oder via Online-Schalter.

Einwohnerdienste

Als Neuzuzüger oder als Neuzuzügerin werden Sie vermutlich zuerst mit den Einwohnerdiensten zu tun haben. In diesem Bereich wird das Einwohner- und Fremdenregister geführt, das als Daten…
Als Neuzuzüger oder als Neuzuzügerin werden Sie vermutlich zuerst mit den Einwohnerdiensten zu tun haben. In diesem Bereich wird das Einwohner- und Fremdenregister geführt, das als Datengrundlage zum Beispiel für den Bereich Steuern dienst. Die Einwohnerdienste erstellen ferner Anträge für Identitätskarten sowie diverse Auszüge aus dem Einwohnerregister. Für ausländische Staatsangehörige nehmen die Einwohnerdienste Gesuche für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen entgegen und leitet sie an das Migrationsamt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. weiter. Die Einwohnerdienste führen zudem das Stimmregister.

Informationen Pass-Bestellung finden Sie auf der Website "Schweizer Pass"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Bundes und auf der Homepage des kantonalen Passbüros.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Informationen zur Identitätskarte finden Sie hier.

Das Strassenverkehrsamt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. informiert Sie über Fahrzeug, Führerausweis, Lernfahrer und viele weitere Themen.

Die Einwohnerdienste sind weiter zuständig für den Vollzug des Hundegesetzes.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Und schliesslich ist die Einwohnerkontrolle auch das Fundbüro der Gemeinde Bauma.

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