Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
- Die Geschäfte werden vier Wochen vor der Gemeindeversammlung amtlich publiziert. Die Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
- Voraussetzungen
- Zur Gemeindeversammlung sind alle Interessierten eingeladen. Über die politischen Rechte verfügt und damit stimmberechtigt ist, wer
- Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist,
- das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat,
- in der Gemeinde Bauma politischen Wohnsitz hat,
- von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen ist.
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Dokumente
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Einladung, Traktandenliste; Publikation Baumerziitig vom 11.8.22 | Download | 0 | Einladung, Traktandenliste; Publikation Baumerziitig vom 11.8.22 |
Beleuchtender Bericht | Download | 1 | Beleuchtender Bericht |
Abschied der Rechnungsprufungskommission | Download | 2 | Abschied der Rechnungsprufungskommission |
Protokoll | Download | 3 | Protokoll |
Publikation Resultate | Download | 4 | Publikation Resultate |