Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
- Die Geschäfte werden vier Wochen vor der Gemeindeversammlung amtlich publiziert. Die Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
- Voraussetzungen
- Zur Gemeindeversammlung sind alle Interessierten eingeladen. Über die politischen Rechte verfügt und damit stimmberechtigt ist, wer
- Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist,
- das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat,
- in der Gemeinde Bauma politischen Wohnsitz hat,
- von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen ist.
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Dokumente
Name | |||
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Einladung; Traktandenliste (PDF, 64.19 kB) | Download | 0 | Einladung; Traktandenliste |
Beleuchtender Bericht (PDF, 2.43 MB) | Download | 1 | Beleuchtender Bericht |
Trakt 1; Technischer Bericht mit Kostenschätzung (PDF, 1.12 MB) | Download | 2 | Trakt 1; Technischer Bericht mit Kostenschätzung |
Trakt 1; Übersichtsplan (PDF, 5.01 MB) | Download | 3 | Trakt 1; Übersichtsplan |
Trakt 1; Budgetzahlen Wasserversorgung und Strasse (PDF, 162.7 kB) | Download | 4 | Trakt 1; Budgetzahlen Wasserversorgung und Strasse |
Trakt 1; Übersicht Projekt (PDF, 721.43 kB) | Download | 5 | Trakt 1; Übersicht Projekt |
Trakt 1; Beschluss Tiefbau- und Werkkommission (PDF, 103.87 kB) | Download | 6 | Trakt 1; Beschluss Tiefbau- und Werkkommission |
Trakt 1; Beschluss Gemeinderat (PDF, 296.11 kB) | Download | 7 | Trakt 1; Beschluss Gemeinderat |
Abschied der Rechnungsprüfungskommission (PDF, 26.27 kB) | Download | 8 | Abschied der Rechnungsprüfungskommission |