21. Mai 2025
Am 1. April 2021 trat die geltende Gemeindeordnung vom 9. Dezember 2019 in Kraft. Dieser Erlass bildet die Gemeindeverfassung und ist die Grundlage für alle darauf abstützenden Gemeindeerlasse. Seit der damaligen Totalrevision der Gemeindeordnung wurden das Volksschulgesetz (2020) sowie das Gesetz über die Politischen Rechte (2022) und das Bürgerrechtsgesetz (2023) revidiert. Aus den Revisionen resultiert Anpassungsbedarf.
Der Gemeinderat sieht eine punktuelle Revision der Gemeindeordnung vor. Neben einer zwingenden Anpassung aufgrund der Änderung des Bürgerrechtsgesetzes schlägt der Gemeinderat aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre einige weitere Anpassungen vor, von denen zwei wesentlich sind: es sind dies die Abschaffung der Sozialbehörde und die Einführung einer dem Gemeinderat unterstellten Sozialkommission sowie der Verzicht auf die vorberatende Gemein-deversammlung zu Gunsten von Informationsanlässen oder Orientierungsversammlungen.

Parteien, politisch aktive Gruppierungen, Behörden und weitere interessierte Kreise in der Gemeinde Bauma sind eingeladen, dem Gemeinderat bis zum 10. Juli 2025 eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf www.bauma.ch heruntergeladen werden.

Zugehörige Objekte

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Begleitschreiben zur Vernehmlassung der teilrevidierten Gemeindeordnung (PDF, 78.02 kB) Download 0 Begleitschreiben zur Vernehmlassung der teilrevidierten Gemeindeordnung
GRB Nr. Nr. 2025-99 vom 7. Mai 2025: Vernehmlassung der teillrevidierten Gemeindeordnung (PDF, 93.09 kB) Download 1 GRB Nr. Nr. 2025-99 vom 7. Mai 2025: Vernehmlassung der teillrevidierten Gemeindeordnung
Medienmitteilung: Vernehmlassung der teilrevidierten Gemeindeordnung (PDF, 65.1 kB) Download 2 Medienmitteilung: Vernehmlassung der teilrevidierten Gemeindeordnung
Synopse mit Kommentaren zur Vernehmlassung der teillrevidierten Gemeindeordnung (PDF, 387.39 kB) Download 3 Synopse mit Kommentaren zur Vernehmlassung der teillrevidierten Gemeindeordnung