Bitte reichen Sie uns das Gesuch ein, bevor Sie die Plakate aufstellen. Die Vorschriften der Signalisationsverordnung SSVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind zwingend einzuhalten. Wir gehen davon aus, dass Sie die Grundeigentümerschaft/en informiert haben und diese mit dem Aufstellen der Plakate einverstanden ist/sind.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die oben erwähnten Vorschriften auch für das Aufstellen von Plakaten auf Privatgrund gelten. Ebenso ist die Zustimmung der Grundeigentümerschaft/en einzuholen.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon