Lotterie
Eine Bewilligung wird nur für ein Glücksspiel oder eine Verlosung anlässlich eines Unterhaltungsanlasses oder einer Ausstellung erteilt. Bevor die Bewilligung erteilt ist, dürfen keine öffentlichen Vorbereitungshandlungen, namentlich keine Ankündigungen, erfolgen. Eintägige Veranstaltungen sind bewilligungsfrei, wenn deren Plansumme Fr. 20'000.00 nicht übersteigt und wenn sie in geschlossener Gesellschaft durchgeführt werden. Der Ertrag von Verlosungen und Glücksspielen fällt an den durchführenden Verein.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sicherheit | 052 397 70 65 | sicherheit@bauma.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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