Überbrückungs­leistungen können ausgesteuerten, erwerbs­losen Personen nach dem 60. Altersjahr ein Mindest­einkommen bis zur Pensionierung sichern. Sie sollen den Gang zur Sozialhilfe verhindern.

Bitte füllen Sie für die Anmeldung das Formular der AHV/IV Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. aus.

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