Überbrückungs­leistungen sichern unter bestimmten Voraus­setzungen ausgesteuerten, erwerbs­losen Personen nach dem 60. Altersjahr bis zur Pensionierung ein Mindest­einkommen.

Über­brückungs­leistungen sollen den Gang zur Sozialhilfe verhindern.

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Anmeldeformular Überbrückungsleistungen (PDF, 168 kB) Download 0 Anmeldeformular Überbrückungsleistungen
Merkblatt Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (PDF, 650 kB) Download 1 Merkblatt Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
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