Baubewilligungen und Ausführungskontrollen
Architekten und Architektinnen sowie Bauherrschaften beraten wir in der Anwendung der kommunalen Bau- und Zonenordnung, des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie bezüglich allfälliger Auflagen aus Quartier- und Gestaltungsplänen sowie bei allgemeinen baurechtlichen Fragen. In anspruchsvollen Fällen stellen wir den Kontakt zu Fachstellen her.
Die kantonale Website hält weitere Informationen zum Thema bereit.