Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (externe Dienste)
Erfährt die KESB durch die betreffende Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die KESB einen Beistand ein, beispielsweise wenn eine betagte Person mit ihren finanziellen Angelegenheiten überfordert ist oder Eltern nicht in der Lage sind, sich genügend um ihre Kinder zu sorgen. In besonderen Fällen kann die Behörde die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik oder in einem Heim anordnen.
Weiteres über den Kinder- und Erwachsenenschutz finden Sie auf der kantonalen WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Soziales | 052 397 70 50 | soziales@bauma.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Soziales | 052 397 70 50 | soziales@bauma.ch |
| Name | Beschreibung |
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