Schweizerinnen und Schweizer
Als Schweizer Bürgerin und als Schweizer Bürger können Sie das Bürgerrecht der Gemeinde Bauma erwerben, wenn Sie seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde wohnhaft sind. Das Gesuchsformular finden Sie im Online-Schalter. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich.

Ausländische Staatsangehörige
Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit, hängt der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens von Ihrer persönlichen Situation ab. Am Verfahren sind ausserdem das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, Bundesamt für Migration beteiligt.

Kantonaler Deutschtest im Einbürgerungsverfahren KDE
Bei Bedarf kann der KDE bei der nachfolgenden Institution absolviert werden:

Akrotea.ch GmbH
Joweid Zentrum 1
8360 Rüti
Telefon 055 462 38 28 | E-Mail info@akrotea.ch | Website

Grundkenntnistest GKT
Bei Bedarf kann der GKT bei einer der nachfolgenden Institutionen absolviert werden:

Schule für Wirtschaft und Sprache SWS
Technoparkstrasse 5
8406 Winterthur
Telefon 052 212 38 22 | E-Mail info@sws-weiterbildung.ch | Website

Akrotea.ch GmbH
Joweid Zentrum 1
8360 Rüti
Telefon 055 462 38 28 | E-Mail info@akrotea.ch | Website

Informationen
Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen, den Kantonalen Deutschtest KDE, den Grundkenntnistest GKT und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Wie lange das Verfahren dauert, hängt von der Beschaffung der Unterlagen und von der Verfahrensart ab.

Zahlreiche Informationen zu den verschiedenen Verfahren, zum Ablauf, den Bedingungen, nötigen Unterlagen und Zahlreiches mehr finden Sie via diesem Link, der auf die Website des Kantons führt.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Präsidiales+Sicherheit gerne zur Verfügung, Telefon 052 397 70 65, oder E-Mail info@bauma.ch.

Zugehörige Objekte