Die Leistungsgruppe ist zuständig für Aufgaben wie Personalrekrutierung, einheitliche Anwendung der Personalrechtsordnung, Information der Mitarbeitenden, Durchführung der Mitarbeitergespräche, Ausbildung der Lernenden oder Zeiterfassung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind nach der kantonalen Personalrechtsordnung angestellt, sofern die kommunale Personalverordnung nichts anderes bestimmt.

Wie viele Mitarbeitende bei der Gemeinde angestellt sind, richtet sich nach dem Stellenplan, der von der Gemeindeversammlung genehmigt wird.

Zugehörige Objekte