Die Leistungsgruppe ist zuständig für Aufgaben wie Personalrekrutierung, einheitliche Anwendung der Personalrechtsordnung, Information der Mitarbeitenden, Durchführung der Mitarbeitergespräche, Ausbildung der Lernenden oder Zeiterfassung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind nach der kantonalen PersonalrechtsordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. angestellt, sofern die kommunale Personalverordnung nichts anderes bestimmt.

Wie viele Mitarbeitende bei der Gemeinde angestellt sind, richtet sich nach dem Stellenplan, der von der GemeindeversammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. genehmigt wird.

Zugehörige Objekte