Markt «Baumer Märt»
Der Baumer Märt ist weit mehr als nur ein Jahrmarkt – er ist das schlagende Herz unserer Gemeinde und ein fester Anker in der Geschichte des gesamten Tösstals. Zweimal im Jahr, jeweils am ersten Freitag und Samstag im April und im Oktober, verwandelt sich das Dorfzentrum in einen pulsierenden Begegnungsort, der Tradition und Moderne auf einzigartige Weise verbindet.
Die Wurzeln unseres Marktes reichen bis tief ins 17. Jahrhundert zurück. Nachdem die Kirchgemeinde Bauma 1651 eigenständig geworden war, verliehen die «Gnädigen Herren von Zürich» dem Ort im Jahr 1661 das Marktrecht. Die offizielle Markt- und Zollordnung trat am 21. April 1662 in Kraft.
In einer Zeit, in der das Tösstal noch schwer zugänglich war, entwickelte sich Bauma rasch zum wirtschaftlichen Zentrum der Region. Unser Markt erlangte bald einen legendären Ruf als «Butterbörse des Tales». Neben Butter war vor allem das Garn aus der florierenden Heimindustrie ein wichtiges Handelsgut, das Käufer von weit her anzog.
Der Baumer Märt hat seinen Charakter als wichtigster Jahrmarkt im oberen Tösstal bewahrt. Besucherinnen und Besucher finden heute an rund 100 Marktständen alles, was das Herz begehrt.
Veranstalterin
Veranstalterin des Baumer Märts ist die Marktkommission der Gemeinde Bauma.
Markttermine und Verkaufszeiten
- Erster Freitag und Samstag im April und im Oktober
- Freitag 09.00-19.00 Uhr | Samstag 09.00-18.00 Uhr
- Landmaschinenmarkt Freitag 09.00-19.00 Uhr
Anmeldung
Interessierte Marktfahrer/innen oder Schausteller/innen melden sich postalisch oder via E-Mail beim Marktchef. Anmeldeschluss für den Frühlingsmarkt ist jeweils der 15. Februar; für den Herbstmarkt ist der Anmeldeschluss am 15. August.
Für die Teilnahme am Markt wird eine Bewilligung des Marktchefs benötigt; massgebend sind die Bestimmungen des Marktreglements.
Kontakt
Markt «Baumer Märt»Bliggenswilerstrasse 2
8494 Bauma
Tel. 079 407 08 32
koebi.schoch@bluewin.ch
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| 911.11 | Marktreglement | 1. Januar 2025 |