Die Rechnungsprüfungskommission besteht mit Einschluss des Präsidenten oder der Präsidentin aus 5 Mitgliedern.

Die Rechnungsprüfungskommission prüft alle Anträge an die Gemeindeversammlung und die Urne von finanzieller Tragweite, insbesondere Voranschlag, Jahresrechnung und Ausgabenbeschlüsse. Sie erstattet dazu Bericht.

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