Teilrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung; öffentliche Auflage
Die Teilrevision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung wird genehmigt und zuhanden der Anhörung und der öffentlichen Auflage gemäss § 7 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) verabschiedet.
Pläne und Planungsberichte liegen 60 Tage ab dem Publikationsdatum (2. November 2017) auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau und Liegenschaften, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Während der öffentlichen Auflage kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 06. Januar 2018 schriftlich an den Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, 8494 Bauma, zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Revisionsvorlage entschieden.
Gemeinderat Bauma
Die diversen Dokumente finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
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Amtliche Publikation (PDF, 37.47 kB) | Download | 0 | Amtliche Publikation |