5. September 2016
Seit 1. September 2016 können Adressänderungen innerhalb der Gemeinde oder der Wegzug in eine andere Zürcher Gemeinde über die Website bauma.ch abgewickelt werden. Die elektronische Umzugsmeldung ist Teil der kantonalen E-Government-Strategie.
E-Government bedeutet, Amtsgeschäfte elektronisch zu erledigen. Zu diesem Zweck haben der Kanton Zürich sowie zahlreiche Zürcher Gemeinden und Städte die Zusammenarbeitsorganisation egovpartner.zh.ch ins Leben gerufen. Gemeinsam werden Online-Angebote für die Bevölkerung und Unternehmen geplant und umgesetzt. Ein Angebot ist der eUmzugZH.

Seit 1. September 2016 steht die Funktion eUmzugZH auf der Website bauma.ch für Adressänderungen und Wegzüge zur Verfügung. Adressänderungen sind Umzüge innerhalb der Gemeinde; Wegzüge in eine andere Gemeinde oder Stadt des Kantons Zürich. Wochenaufenthalter/innen können nicht teilnehmen, und bei einem Wegzug in eine Gemeinde eines anderen Kantons kann nur die Wegzugsmeldung mit eUmzugZH durchgeführt werden. Zur Erinnerung: Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Noch nehmen nicht alle Gemeinden am Projekt eUmzugZH teil. Wer mit von der Partie ist, ist auf der Website egovpartner.zh.ch zu erfahren. Dort finden sich auch die Voraussetzungen im Detail. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnnen der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung unter Telefon 052 397 70 20 und E-Mail einwohnerkontrolle@bauma.ch gerne zur Verfügung.

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