Bauma bearbeitet Zusatzleistungen zur AHV/IV für Wila
Die Gemeindeverwaltung Bauma bearbeitet gegenwärtig rund 150 Zusatzleistungsfälle. Das Teilzeitpensum des zuständigen Sachbearbeiters mbA ist dafür seit längerem zu klein. Durch die Übernahme der 60 Zusatzleistungsfälle der Gemeinde Wila kann die Gemeindeverwaltung Bauma für die Bearbeitung der Zusatzleistungen zur AHV/IV eine Stellvertretung schaffen. Die entsprechende Stellvertretungsstelle wird in den nächsten Wochen ausgeschrieben.
Im Kanton Zürich ist es die Aufgabe der politischen Gemeinden, die Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und kantonale Beihilfen) auszurichten. Die Ergänzungsleistungen wurden 1966 für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner ins Leben gerufen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe Heimkosten zu tragen haben. Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Teil der Sozialversicherungen und gewährleisten den Rentenberechtigten ein angemessenes, am Bedarf orientiertes Mindesteinkommen. Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Bedarfs- und keine Fürsorgeleistungen; wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen.
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Medienmitteilung 18.01.2016; Bauma bearbeitet Zusatzleistungen zur AHV/IV für Wila (PDF, 81.78 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung 18.01.2016; Bauma bearbeitet Zusatzleistungen zur AHV/IV für Wila |