21. August 2015
Für die Gemeinde hat sich eine neue Lösung für das amtliche Publikationsorgan eröffnet. Ab 1. Januar 2016 soll das "Baumerblatt" alle Haushaltungen wöchentlich mit Inseraten, Leserbriefen und Mitteilungen versorgen. Aus finanziellen Überlegungen und weil alle Kriterien erfüllt werden, beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 21. September 2015 den Wechsel des amtlichen Publikationsorgans vom Anzeigenblatt zum "Baumerblatt".
Die Gemeinden müssen allgemein verbindliche Beschlüsse veröffentlichen. Das Gemeindegesetz schreibt den Gemeinden die Mittel der Veröffentlichung nicht vor. In der Gemeinde Bauma erfüllt seit 1. Januar 1959 das Anzeigenblatt (früher: Inseratenblatt) diese Funktion. Gemäss der Gemeindeordnung bestimmt die Gemeindeversammlung das amtliche Publikationsorgan. Das Publikationsmittel der Gemeinde muss den Adressatenkreis die Bevölkerung optimal erreichen. Die in Gesetzen und Verordnungen vorgeschriebenen amtlichen Veröffentlichungen sind zum Teil dringlich. So müssen die Personalien von verstorbenen Personen sowie der Ort und Zeit der Abdankung bekanntgeben werden. Auch bei Bauvorhaben sind Fristen einzuhalten. Weniger zeitkritisch sind dagegen Wahlen, Abstimmungen, Gemeindeversammlungen, Einbürgerungen und allgemein verbindliche Beschlüsse wie Gebühren, da diese Publikationen voraussehbar und damit planbar sind.

Um die Erwartungen und Bedürfnisse der Vereine, der Kirchen, des Gewerbes und der Parteien kennen zu lernen sowie über die angespannte wirtschaftliche Situation des Anzeigenblatts und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu orientieren, hat die Gemeinde am 5. Februar 2015 Interessenvertreterinnen und -vertreter zu einem Informations- und Meinungsaustausch eingela-den. Eine klare Mehrheit der Teilnehmenden sprach sich an diesem Abend für die Beibehaltung des Anzeigenblatts aus. Für einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer war jedoch auch der Töss-thaler als amtliches Publikationsorgan vorstellbar. Andere Printmedien fanden hingegen keine Unterstützung.

Um die Aufwendungen für die Herausgabe des Anzeigenblatts verifizieren zu können, wurden zwei Unternehmen eingeladen, aufgrund verschiedener Parameter wie Erscheinungsweise, Format, Umfang oder Verteilung, eine Offerte einzureichen. Das Angebot der Media-Center Uster AG enthält neben der Printausgabe auch eine Internet-Plattform, welche unter anderem die E-Paper-Fassung, Verlinkungen zu Inserentinnen und Inserenten, Bildstrecken und ein Archiv enthält.

Ausgehend vom Inserate-Volumen der Gemeinde im Jahr 2014 berechnen sich die jährlichen Aufwendungen für die Gemeinde ab 2016 wie folgt:
  • Anzeigenblatt (DG Druck und Verlag AG): CHF 95'000.00
  • Tössthaler (Buchdruckerei Turbenthal AG): CHF 89'600.00
  • Baumerblatt (Media-Center Uster AG): CHF 47'000.00
Unter diesen Voraussetzungen schlägt der Gemeinderat den Stimmberechtigten vor, am 21. September 2015 dem Wechsel des amtlichen Publikationsorgans zuzustimmen. Das Produkt "Baumerblatt" der Media-Center Uster AG entspricht den Wünschen und Erwartungen, wie sie am Informations- und Meinungsaustausch vom 5. Februar 2015 dieses Jahres genannt worden sind und geht darüber hinaus. Vor allem wird das Format beibehalten, Leserbriefe, Berichte und Eingesandtes sind kostenlos und die Inserate-Tarife sind für die Vereine, das Gewerbe, die Kirchen, die Parteien und die Gemeinde attraktiv.

Am Dienstag, 15. September 2015, stellt der Gemeinderat um 19.30 Uhr im Gasthaus "zur Tanne" in Bauma den Antrag an die Gemeindeversammlung vor und die Media-Center Uster AG präsentiert ihr Produkt. Zu dieser Veranstaltung werden die Teilnehmenden des Informations- und Meinungsaustauschs speziell eingeladen. Weitere Interessierte sind ebenfalls willkommen.

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Medienmitteilung 21.08.2015; Gemeinderat beantragt "Baumerblatt" als neues amtliches Publikationsorgan Download 0 Medienmitteilung 21.08.2015; Gemeinderat beantragt "Baumerblatt" als neues amtliches Publikationsorgan