Sirenenalarm am 4. Februar 2015
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Aufgrund des hohen Ausbaugrades des Alarmierungsnetzes im Kanton Zürich kann nahezu die gesamte Bevölkerung mit fest installierten oder mobilen Sirenen alarmiert werden.
Ebenfalls am 4. Februar 2015 zwischen 14.15 Uhr und 15.00 Uhr werden probeweise die Wasseralarm-Sirenen in Betrieb gesetzt, welche bei einer Zerstörung der Sihlsee-Talsperren die Bevölkerung in der Nahzone des Sihlsees alarmieren würden. Der Wasseralarm besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Weitere Informationen über den Sirenentest finden Sie auch im Internet unter www.sirenentest.ch oder www.sirenenalarm.ch oder im Teletext auf Seite 662 der SRG-Sender.
Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich bittet Sie um Verständnis.
Gemeindeverwaltung Bauma
Abteilung Sicherheit+Soziales