Erneuerungswahlen Gemeindebehörden; Informationen und Formulare
Die Stimmberechtigten haben am 24. November 2013 an der Urne dem Vertrag über den Zusammenschluss der politischen Gemeinden Bauma und Sternenberg und der Schulgemeinde Sternenberg zugestimmt. Der Kantonsrat ist dem Antrag des Regierungsrates am 8. September 2014 gefolgt und hat den Zusammenschluss 161:0 Stimmen gutgeheissen. In Art. 11 des Zusammenschlussvertrages werden die wesentlichen Punkte der Wahl für die neue Gemeinde geregelt: Die Stimmberechtigten wählen am 28. September 2014 den Gemeinderat, die Schulpflege, die Rechnungspüfungskommission (RPK) und die Sozialbehörde. Die Vertragsgemeinden bilden dabei einen gemeinsamen Wahlkreis. Der Zusammenschlussvertrag hält weiter fest, dass der erste Wahlgang am 28. September 2014 stattfindet. Die Wahlen werden an der Urne mit leeren Wahlzetteln und mit Beiblatt durchgeführt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach dem Gesetz über die politischen Rechte. Der Amtsantritt von Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde und RPK erfolgt auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Gemeinde. Die Behörden der Vertragsgemeinden bleiben bis Ende 2014 im Amt.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg
Am 20. Dezember 2013 ersuchten die Kirchenpflegen Bauma und Sternenberg den Kirchenrat, die am 9. Dezember 2013 von der Kirchgemeindeversammlung Bauma und am 6. Dezember 2013 von der Kirchgemeindeversammlung Sternenberg rechtskräftig angenommene Kirchgemeindeordnung einer vereinigten Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg zu genehmigen. Zugleich reichten sie zuhanden der Kirchensynode den von den beiden Kirchgemeinden beschlossenen Antrag auf Vereinigung der Kirchgemeinden Bauma und Sternenberg zur Kirchgemeinde Bauma-Sternenberg per 1. Januar 2015 ein. Die Kirchensynode hat am 25. März 2014 der Vereinigung der beiden Gemeinden zugestimmt. Die Erneuerungswahl wird gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung in Verbindung mit §§ 48ff. des Gesetzes über die politischen Rechte Wahlzettel mit gedruckten Wahlvorschlägen verwendet, sofern nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen werden als Stellen zu besetzen sind.
Zugehörige Objekte
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Wahlanordnung; Amtliche Publikation (PDF, 1.98 MB) | Download | 0 | Wahlanordnung; Amtliche Publikation |
Gemeinderat; Meldeformular für Beiblatt (PDF, 126.55 kB) | Download | 1 | Gemeinderat; Meldeformular für Beiblatt |
Schulpflege; Meldeformular für Beiblatt (PDF, 127.44 kB) | Download | 2 | Schulpflege; Meldeformular für Beiblatt |
Sozialbehörde; Meldeformular für Beiblatt (PDF, 127.54 kB) | Download | 3 | Sozialbehörde; Meldeformular für Beiblatt |
RPK; Meldeformular für Beiblatt (PDF, 128.2 kB) | Download | 4 | RPK; Meldeformular für Beiblatt |
Kirchenpflege; Wahlvorschlag; Formular (PDF, 177.11 kB) | Download | 5 | Kirchenpflege; Wahlvorschlag; Formular |
Medienmitteilung 18.07.2014; Kandidatinnen und Kandidaten für Erneuerungswahlen bekannt (PDF, 111.48 kB) | Download | 6 | Medienmitteilung 18.07.2014; Kandidatinnen und Kandidaten für Erneuerungswahlen bekannt |
Beiblatt mit den Kandidaten/Kandidatinnen (PDF, 119.52 kB) | Download | 7 | Beiblatt mit den Kandidaten/Kandidatinnen |
Protokolle des Wahlbüros (PDF, 6.89 MB) | Download | 8 | Protokolle des Wahlbüros |