Grabdenkmäler auf den Friedhöfen der Gemeinde Bauma müssen den geltenden Vorschriften entsprechen und bedürfen einer Bewilligung der Friedhofvorsteherin bzw. des Friedhofvorstehers.

Das Gesuch muss Auskunft geben über Werkstoffe, Bearbeitung, Form, Schrift und Schmuck sowie über die Masse. Verwenden Sie idealerweise untenstehend verlinktes Gesuch und reichen Sie dieses via E-Mail an gesellschaft@bauma.ch ein.

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