Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Für vorübergehend bestehende Betriebe, insbesondere bei Mes-sen und Ausstellungen, können befristete Patente erteilt werden. Wer sich um ein Klein- und Mittelverkaufspatent bewirbt, muss handlungsfähig sein und Gewähr für die einwandfreie Führung des Betriebs bieten. Das GastgewerbegesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und die dazugehörige VerordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. regeln die Einzelheiten.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon