Schliessungsstunde
Der Ressortvorsteher Sicherheit kann die ordentliche Schliessungsstunde aufheben oder aufschieben. Bitte reichen Sie das Gesuch frühzeitig, mindestens aber 3 Tage vor dem Fest oder der Veranstaltung ein. An den Abenden vor hohen FeiertagenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und an diesen Tagen selbst werden keine Bewilligungen für die Aufhebung oder den Aufschub der Schliessungsstunde erteilt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sicherheit | 052 397 70 65 | sicherheit@bauma.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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