In unserer Gemeinde ist die Schliessungsstunde auf 24.00 Uhr angesetzt. Die Schliessungsstunde ist am Bauernfastnachtssamstag und -dienstag sowie am Silvester aufgehoben. Die Schliessungsstunde ist am 1. Mai, 1. August und für Betriebe im Dorf Bauma am Freitag und Samstag der beiden Jahrmärkte bis 02.00 Uhr hinausgeschoben.

Der Ressortvorsteher Sicherheit kann die ordentliche Schliessungsstunde aufheben oder aufschieben. Bitte reichen Sie das Gesuch frühzeitig, mindestens aber 3 Tage vor dem Fest oder der Veranstaltung ein. An den Abenden vor hohen Feiertagen und an diesen Tagen selbst werden keine Bewilligungen für die Aufhebung oder den Aufschub der Schliessungsstunde erteilt.

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