Das Patent für eine Gastwirtschaft berechtigt, Gäste zu bewirten. Für vorübergehend bestehende Betriebe können befristete Patente erteilt werden. Das Patent wird auf einen bestimmten Betrieb ausgestellt. Es gilt nur für die genehmigten Räumlichkeiten und Flächen.

Das GastgewerbegesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und die dazugehörige VerordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. regeln die Einzelheiten.

Weitere Information finden Sie auf der kantonalen WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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