Die Gemeinden im Kanton Zürich können für das ganze Jahr maximal vier Sonn- bzw. Feiertage bestimmen, an denen in Verkaufsgeschäften eine bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Arbeitsbewilligungen und zu den Gemeinden, die die Sonntagsverkäufe generell festgelegt haben.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon