Die Gemeinden im Kanton Zürich können für das ganze Jahr maximal vier Sonn- bzw. Feiertage bestimmen, an denen in Verkaufsgeschäften eine bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist. Hier finden Sie weitere Informationen zu den ArbeitsbewilligungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und zu den Gemeinden, die die SonntagsverkäufeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. generell festgelegt haben.

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