Die Gemeinde Bauma unterstützt in Bauma wohnhafte Erziehungsberechtigte bei der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter (z.B. in Tagesfamilien, in Kindertagesstätten bzw. Kinderkrippen oder in Spielgruppen). Die Gemeinde Bauma betreibt keine eigene Kinderbetreuungseinrichtungen, sondern arbeitet mit privaten Leistungserbringern zusammen, um für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern im Vorschulalter zu sorgen.

Die Gemeinde Bauma leistet Beiträge (sog. FEB-Beiträge), wenn Erziehungsberechtigte Kinder im Vorschulalter familienergänzend betreuen lassen. Die Höhe der FEB-Beiträge der Gemeinde richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Vermögen der Erziehungsberechtigten und wird grundsätzlich gewährt, wenn die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind, Angebote zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, zum Wiedereinstieg in eine berufliche Tätigkeit oder zur beruflichen Integration besuchen (vgl. FEB-BeiträgeVO bzw. FEB-BeiträgeRegl).

Anspruchsberechtigte Erziehungsberechtigte füllen unten verlinktes Gesuch für FEB-Beiträge vollständig und wahrheitsgetreu aus und reichen dieses bei der Abteilung Soziales (soziales@bauma.ch oder postalisch adressiert an Gemeindeverwaltung Bauma, Abteilung Soziales, FEB-Beiträge, Dorfstrasse 41, Postfach, CH-8494 Bauma).

Zuständig für die Festsetzung der FEB-Beiträge ist die Sozialbehörde der Gemeinde Bauma auf Antrag der Abteilung Soziales. Für Fragen zur familienergänzenden vorschulischen Kinderbetreuung in der Gemeinde Bauma, zu FEB-Beiträgen und dem Verfahren zur Gesuchstellung wenden Sie sich an die Abteilung Gesellschaft. Die Gemeinde Bauma vermittelt keine Betreuungsplätze; für Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich direkt an die privaten Leistungserbringer.

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