Der Gemeinderat sieht eine punktuelle Revision der Gemeindeordnung vor. Neben einer zwingenden Anpassung aufgrund der Änderung des Bürgerrechtsgesetzes schlägt der Gemeinderat aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre einige weitere Anpassungen vor, von denen zwei wesentlich sind: es sind dies die Abschaffung der Sozialbehörde und die Einführung einer dem Gemeinderat unterstellten Sozialkommission sowie der Verzicht auf die vorberatende Gemein-deversammlung zu Gunsten von Informationsanlässen oder Orientierungsversammlungen.
Parteien, politisch aktive Gruppierungen, Behörden und weitere interessierte Kreise in der Gemeinde Bauma sind eingeladen, dem Gemeinderat bis zum 10. Juli 2025 eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf
www.bauma.ch heruntergeladen werden.