14. März 2024
Nach der Behandlung des traktandierten Geschäftes und allfälliger Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes informiert der Gemeinderat über das erarbeitete Parkierungskonzept. Die Gemeindeversammlung wird dazu keine Beschlüsse fassen. Eine noch zu erarbeitende Parkplatzverordnung wird der Gemeindeversammlung
erst zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet.

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