Kurzmitteilungen des Gemeinderats; Sitzungen vom 3. und 24. Februar und 17. März 2021

7. April 2021
Die Kurzmitteilungen des Gemeinderates enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentliche Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung besitzen. Sie erscheinen regelmässig nach den Sitzungen des Gemeinderates.

Parkierungskonzept
Die Gemeinde verfügt über ein Parkierungskonzept aus dem Jahr 2008. Dies ist allerdings aufgrund der heutigen Parkierungsprobleme nicht mehr ausreichend. Das Parkplatzangebot der Gemeinde Bauma reicht insbesondere im Dorfkern nicht mehr aus. Um die erwartete Zunahme des motorisierten Individualverkehrs vor allem an Ausflugswochenenden oder bei Veranstaltungen (Dampfbahnverein, Industriemuseen, Ausstellungen, etc.) bewältigen zu können, wird ein neues Parkierungskonzept ausgearbeitet. Der Gemeinderat hat dafür einen Kredit von CHF 27'000.00 bewilligt. Mit der Arbeitsausführung wurde die Firma Remund + Kuster, Büro für Raumplanung AG, Pfäffikon SZ, beauftragt.

Gewässerräume im Siedlungsgebiet
Das Gewässerschutzgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone, entlang von Seen, Flüssen und Bächen einen Gewässerraum festzulegen und diesen vor Überbauung zu schützen. Durch die Gemeinde Bauma fliessen über 250 Gewässer, welche innerhalb des Gemeindegebiets eine Gesamtlänge von etwa 126 km aufweisen. Rund 7.6 km befinden sich innerhalb des Siedlungsgebiets oder tangieren Siedlungsgebiet. Mit der Festlegung des Gewässerraums wird der Uferstreifen ersetzt. Der Bereich in welchem Bauverbot herrscht wird mit der Festlegung des Gewässerraums reduziert. Der Kanton Zürich hat für die kommunale Gewässerraumplanung das Kantonsgebiet in Prioritätsstufen eingeteilt und die Gemeinde Bauma der 3. Priorität zugewiesen. Für die Festlegung der Gewässerräume im Siedlungsgebiet hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 42'000.00 bewilligt. Der Auftrag wurde an die Suter - von Känel - Wild Planer und Architekten AG, Zürich vergeben.

Petition Fussgängerweg zum Weiler Hörnen
Mit Eingangsdatum vom 3. Februar 2021 übermittelt Michael Hanisch, Bauma, eine von ihm und 27 weiteren Mitunterzeichnenden unterschriebene Petition. Gegenstand der Petition ist die Verbesserung der fussläufigen Erschliessung des Weilers Hörnen und einer besseren Anbindung an das Dorfzentrum Bauma. Der Gemeinderat hat die Anliegen der Petition ausführlich beraten und Michael Hanisch ein Antwortschreiben zukommen lassen.

Rühr- und Schlagmaschine für den Böndler
Für die Ersatzbeschaffung der fast dreissig Jahre alten Rühr- und Schlagmaschine in der Küche des Alters- und Pflegeheims Böndler wurde ein Kredit in der Höhe von CHF 15'000.00 bewilligt.

Optimierungen im Werkgebäude
Im Werkgebäude sollen Feuerwehr und Werkbetriebe entflechtet und die räumlichen Verhäötnisse verbessert werden. Die Mitarbeitenden des Werkbetriebs und zusätzlich jene des Forstbetriebs ziehen in die leerstehenden Räumlichkeiten im 1. OG des Werkgebäudes um. Es sind wenige bauliche Anpassungen an den Hausinstallationen sowie Ergänzungsanschaffungen von Büroeinrichtungen erforderlich. Für die räumliche Entflechtung von Feuerwehr und Werkbetrieben sowie die Sanierung der maroden Ziegeleindeckung am Werkgebäude wurden Kredite von CHF 53'900.00 bewilligt.

Sirene auf dem Werkhof
Verschiedene Wohngebiete in der Gemeinde Bauma werden bei Not- und Katastrophenfällen nicht oder nur unzureichend beschallt. Die betroffenen Gebiete werden mit mobilen Sirenen bedient, welche im Ernstfall von der Feuerwehr durch die nicht beschallten Gebiete gefahren werden. Im Ernstfall sind die Angehörigen der Feuerwehr jedoch mit anderen Aufgaben beschäftigt. Betroffen von der unzureichenden Beschallung ist unter anderem das Gebiet Hörnen. Durch die Montage einer neuen Sirenenanlage durch den Zweckverband Zivilschutz Tösstal auf dem Gebäude des Werkhofs Bauma kann die Situation bereinigt und ein bisher nicht- bzw. unterversorgtes Gebiet erreicht werden. Die Kosten für die Sirenenanlage von CHF 13'633.80 sind von der Gemeinde vorzufinanzieren und werden vom Bund rückerstattet. Durch die Gemeinde zu tragen sind lediglich Nebenkosten von rund CHF 3'000.00.

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