Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel oder Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden, dies unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels.

Die Gemeinde bietet gleichzeitig mit der Kehrichtabfuhr eine Sperrgutsammlung für brennbare, sperrige Gegenstände.

Tipps

Beachten Sie die Direktanlieferungen in die KEZO, Hinwil.