Neue Organisationsreglemente der Gemeinde Bauma
Der Gemeinderat hat:
• gestützt auf Art. 41 Abs. 1 lit. b und Art. 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung mit Beschluss Nr. 2022-134 vom 29. Juni 2022 ein Organisationsreglement für die Tiefbau- und Werkkommission (TBWK) verabschiedet und auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Im Organisationsreglement legt der Gemeinderat die interne Organisation sowie die Aufgaben und Kompetenzen der TBWK sowie die Grundsätze der Geschäftsführung fest und definiert die Schnittstellen zum Gemeinderat und zur Verwaltung;
• gestützt auf Art. 20 der Gemeindeordnung und Art. 63 des Organisationsreglements des Gemeinderates mit Beschluss Nr. 2022-135 vom 29. Juni 2022 ein Organisationsreglement für die beratenden Hallenbadkommission (BEHAKO) verabschiedet und auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Im Organisationsreglement legt der Gemeinderat die interne Organisation sowie die Aufgaben und Kompetenzen der BEHAKO sowie die Grundsätze der Geschäftsführung fest und definiert die Schnittstellen zum Hallenbadausschuss (HALA) und zum Hallenbadbetrieb;
• gestützt auf Art. 26 Abs. 1 der Gemeindeordnung mit Beschluss Nr. 2022-136 vom 29. Juni 2022 das Organisationsreglement des Gemeinderates vom 25. August 2021 teilrevidiert und die Änderungen auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Mit der Teilrevision wurde dem Erlass eines eigenen Organisationsreglementes für die beratende Hallenbadkommission (BEHAKO) und dem im Rahmen der Konstituierung des Gemeinderates für die Amtsdauer 2022 – 2026 erfolgten Wechsel des Präsidiums der Tannenkommission vom Ressortvorsteher Präsidiales zur Ressortvorsteherin Hochbau und Liegenschaften Rechnung getragen.
Die Organisationsreglemente werden im Sinne des Gemeindegesetzes hiermit öffentlich bekannt gemacht und können auf der Website bauma.ch oder auf der Gemeindeverwaltung (1. OG, Abteilung Präsidiales+ Sicherheit, Montag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr) eingesehen werden.
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden.
Zugehörige Objekte
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Organisationsreglement der Tiefbau- und Werkkommission vom 29. Juni 2022 | Download | 0 | Organisationsreglement der Tiefbau- und Werkkommission vom 29. Juni 2022 |
Organisationsreglement der beratenden Hallenbadkommission vom 29. Juni 2022 | Download | 1 | Organisationsreglement der beratenden Hallenbadkommission vom 29. Juni 2022 |
Organisationsreglement des Gemeinderates vom 25. August 2021 mit Änderungen vom 29. Juni 2022 | Download | 2 | Organisationsreglement des Gemeinderates vom 25. August 2021 mit Änderungen vom 29. Juni 2022 |
Publikation Baumer Ziitig vom 07. Juli 2022 | Download | 3 | Publikation Baumer Ziitig vom 07. Juli 2022 |