S26 und Dampflok

Dampfbahn

blaues Häuschen hinter Weinrebe

Wirtshausschild Tanne

Gemeindehaus

Beflaggung am Gemeindehaus

 

 

erstellt von spaltenstein-websites

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht gefunden was Sie suchen? --> SUCHE

Friedensrichteramt der Gemeinde Bauma  (inkl. Saland)

 

Walter Schoch

Im Uerschli 24

8494 Bauma

 

Tel.: 052 386 24 24

E-mail: schoch.walter at bluewin.ch

 

Der Friedensrichter vermittelt in Zivilstreitigkeiten. Er versucht mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an ein Gericht zu ersparen.

Bis zu einem Streitwert von CHF 2‘000.00 kann der Friedensrichter auf Begehren der klagenden Partei ein Urteil fällen. Bis zu einem Streitwert von CHF 5‘000.00 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag machen.

 

Der Friedensrichter ist u.a. zuständig für folgende Klagen:

  • Forderungsklagen (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten um Lohn, Ueberzeit, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten wie Lärmimmissionen, Bäume und Sträucher im Nachbarrecht
  • Erbrechtliche Streitigkeiten wie Erbteilungsklagen, Testamentsanfechtung

Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist die “paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen“, c/o Bezirksgericht Pfäffikon ZH, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon zuständig.

Formulare:

 

Formular Schlichtungsgesuch
Formular Schlichtungsgesuch Arbeitsrecht


Links:

 

www.friedensrichter-zh.ch
www.bezirksgericht-pfaeffikon.ch /