|
Friedensrichteramt der Gemeinde Bauma (inkl. Saland)
Walter Schoch
Im Uerschli 24
8494 Bauma
Tel.: 052 386 24 24
E-mail: schoch.walter at bluewin.ch
Der Friedensrichter vermittelt in Zivilstreitigkeiten. Er versucht mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang an ein Gericht zu ersparen.
Bis zu einem Streitwert von CHF 2‘000.00 kann der Friedensrichter auf Begehren der klagenden Partei ein Urteil fällen. Bis zu einem Streitwert von CHF 5‘000.00 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag machen.
Der Friedensrichter ist u.a. zuständig für folgende Klagen:
- Forderungsklagen (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten um Lohn, Ueberzeit, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.
- Nachbarrechtliche Streitigkeiten wie Lärmimmissionen, Bäume und Sträucher im Nachbarrecht
- Erbrechtliche Streitigkeiten wie Erbteilungsklagen, Testamentsanfechtung
Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist die “paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen“, c/o Bezirksgericht Pfäffikon ZH, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon zuständig.
Formulare:
Formular Schlichtungsgesuch Formular Schlichtungsgesuch Arbeitsrecht
Links:
www.friedensrichter-zh.ch www.bezirksgericht-pfaeffikon.ch /
|