Schweizerinnen und Schweizer
Als Schweizer Bürgerin und als Schweizer Bürger können Sie das Bürgerrecht der Gemeinde Bauma erwerben, wenn Sie seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde wohnhaft sind. Das Gesuchsformular erhalten Sie im Online-Schalter.

Ausländische Staatsangehörige
Sind Sie eine ausländische Staatsangehörige oder ein ausländischer Staatsangehöriger, hängt der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens von Ihrer persönlichen Situation ab. Am Verfahren sind ausserdem das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, Bundesamt für Migration beteiligt.

Kantonaler Deutschtest im Einbürgerungsverfahren KDE
Ausländische Kandidatinnen und Kandidaten für das Schweizerische Bürgerrecht haben ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen. Ab 1. Januar 2015 ist dazu der Kantonale Deutschtest KDE zu absolvieren. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Personen, deren Muttersprache Deutsch ist, die in der Schweiz während mindestens fünf Jahren den Unterricht auf Volksschulstufe oder Sekundarstufe II in deutscher Sprache besucht haben, die über ein Sprachdiplom oder ein Ausbildungszeugnis verfügen (das den Anforderungen entspricht) oder die zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben.

Die Gemeinde Bauma hat mit folgenden Testanbietern entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen:

Schule für Wirtschaft und Sprache SWS
Technoparkstrasse 5
8406 Winterthur
Telefon 052 212 38 22 | E-Mail info@sws-weiterbildung.ch

Akrotea.ch GmbH
Joweid Zentrum 1
8360 Rüti
Telefon 055 462 38 28 | E-Mail info@akrotea.ch

Informationen
Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen, den Kantonalen Deutschtest KDE und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Wie lange das Verfahren dauert, hängt von der Beschaffung der Unterlagen und von der Verfahrensart ab.

Zahlreiche Informationen zu den verschiedenen Verfahren, zum Ablauf, den Bedingungen, nötigen Unterlagen und Zahlreiches mehr finden Sie auf via diesem Link, der auf die Website des Kantons führt.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Präsidiales+Sicherheit gerne zur Verfügung, Telefon 052 397 70 65. Einbürgerungsformulare können mittels E-Mail an info@bauma.ch bestellt werden.

Zugehörige Objekte