Die Einwohnerinnen und Einwohner werden von den Zentralen Diensten regelmässig über die Beschlüsse des Gemeinderates von öffentlichem Interesse und über wesentliche Gemeindeangelegenheiten informiert. Die Gemeinde ist dazu durch das Gemeindegesetz verpflichtet. Die Zentralen Dienste sind auch für die übrige Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde verantwortlich. Ausserdem koordinieren die Zentralen Dienste die Kommunikationsaktivitäten der Ressorts und der Abteilungen und unterstützen diese soweit nötig und sinnvoll.

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