Der Bereich Soziales der Gemeinde Bauma ist zuständig für die wirtschaftliche Existenzsicherung von Personen, die in der Gemeinde Bauma wohnen.

Dabei stützt sich die Gemeinde Bauma in ihrem Handeln unter anderem auf das Sozialhilfegesetz (LS 851.1), die Verordnung zum Sozialhilfegesetz (LS 851.11), das Sozialhilfehandbuch sowie die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Das Angebot der Gemeinde Bauma im Zusammenhang mit der Sozialhilfe umfasst:

  • Wirtschaftliche Hilfe gemäss dem Sozialhilfegesetz
  • Budgetberatungen
  • Persönliche Beratung
  • Ausrichtung von Nothilfe

Informationen zu den Grundlagen der Sozialhilfe, zu Rechten und Pflichten in der Sozialhilfe, zur Bemessung der Sozialhilfe sowie zu situationsbedingten Leistungen der Sozialhilfe finden Sie in den Erklärvideos der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.

 

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