Wir bereiten die kommunalen Abstimmungen und Wahlen vor und veranlassen, dass die Stimmberechtigten die Unterlagen für eidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen frühestens 4 und spätestens 3 Wochen vor dem Urnengang erhalten. Falls Sie als stimmberechtigte Person das Material nicht rechtzeitig erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Die Mitglieder des Wahlbüros leisten am Abstimmungswochenende in den Abstimmungslokalen den Urnendienst und zählen die Wahl- und Stimmzettel aus. Für die Ermittlung der Wahl oder Abstimmung ist die wahlleitende Behörde zuständig. Für die Gemeinde Bauma ist dies der Gemeinderat. Die Ergebnisse von kommunalen Wahlen und Abstimmungen werden im amtlichen Publikationsorgan und auf bauma.ch veröffentlicht. Die Resultate des Kantons finden Sie auf der Website des Statistischen Amtes. Die Ergebnisse der ganzen Schweiz werden auf der Homepage der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufgeschaltet.

Urnenstandorte und –öffnungszeiten:

Vorzeitige Stimmabgabe
Die vorzeitige Stimmabgabe ist in der Woche vor dem Abstimmungswochenende von Montag-Freitag während den Öffnungszeiten des Gemeindehauses bei der Einwohnerkontrolle möglich.

Abstimmungslokale
Gemeindehaus Bauma
Samstag 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag 09.30 - 11.00 Uhr

Schulhaus Haselhalden
Samstag 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag 09.30 - 11.00 Uhr

Schulhaus Wellenau
Sonntag 09.30 - 11.00 Uhr

Schulhaus Sternenberg
Sonntag 09.30 - 11.00 Uhr

Hinweise
Die unbefugte oder mehrmalige Teilnahme an einer Wahl oder Abstimmung ist als Wahlfälschung strafbar (Art. 282 StGB).
Beachten Sie die hier aufgeführten Vorschriften. Ihre Stimmabgabe könnte sonst ungültig sein.


So üben Sie Ihr Stimmrecht aus:

Verwenden Sie nur amtliche Wahl- und/oder Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus. Falten Sie die Wahl- und/oder Stimmzettel nach Möglichkeit nicht!

Briefliche Stimmabgabe
Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Rückseite dieses Stimmrechtsausweises.
Legen Sie die Wahl- und/oder Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert (Zustellkuvert).

Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Adresse des Wahlbüros zu sehen ist.

Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig auf. Unterlagen, die das Wahlbüro nicht bis Sonntagvormittag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Sie können auch den Briefkasten des Gemeindehauses in Bauma benützen (am Sonntag bis 11.00 Uhr)

Persönliche Stimmabgabe
Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Rückseite dieses Stimmrechtsausweises.
Nehmen Sie diesen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
Legen Sie die Wahl- und/oder Stimmzettel persönlich in die Urne (im Urnenlokal oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe).

Stimmabgabe durch Stellvertretung
Sie können sich an der Urne durch eine andere in der Gemeinde stimmberechtigte Person vertreten lassen.

Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Rückseite dieses Stimmrechtsausweises und geben Sie den Stimmrechtsausweis zusammen mit Ihren Wahl- und/oder Stimmzetteln Ihrer Vertretung mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten und sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

Zugehörige Objekte