Hinter der etwas nichtssagenden Bezeichnung "Objektverwaltung" versteckt sich eine zentrale Aufgabe der Gemeindeverwaltung. Als "Objekte" bezeichnen wir die Liegenschaften, Häuser und Wohnungen. Die "Subjekte", d.h. jede Einwohnerin und jeder Einwohner, muss einer Wohnung zugewiesen werden. Dazu führen wir die vom Bundesamt für Statistik vorgeschriebenen Register nach. Die Verwaltung von objektbezogenen Daten und Werten sowie das Fakturieren Steuern und Abgaben gehört ebenfalls zur Objektverwaltung.

Zugehörige Objekte