EinbürgerungenSchweizerinnen und Schweizer Als Schweizer Bürgerin und als Schweizer Bürger können Sie das Bürgerrecht der Gemeinde Bauma erwerben, wenn Sie seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde wohnhaft sind. Das Gesuchsformular erhalten Sie im Online-Schalter. Ausländische Staatsangehörige Sind Sie eine ausländische Staatsangehörige oder ein ausländischer Staatsangehöriger, hängt der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens von Ihrer persönlichen Situation ab. Am Verfahren sind ausserdem das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerung, und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, Bundesamt für Migration beteiligt. Kantonaler Deutschtest im Einbürgerungsverfahren KDE Ausländische Kandidatinnen und Kandidaten für das Schweizerische Bürgerrecht haben ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen. Ab 1. Januar 2015 ist dazu der Kantonale Deutschtest KDE zu absolvieren. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Personen, deren Muttersprache Deutsch ist, die in der Schweiz während mindestens fünf Jahren den Unterricht auf Volksschulstufe oder Sekundarstufe II in deutscher Sprache besucht haben, die über ein Sprachdiplom oder ein Ausbildungszeugnis verfügen (das den Anforderungen entspricht) oder die zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Die Gemeinde Bauma hat mit folgenden Testanbietern entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen: Schule für Wirtschaft und Sprache SWS Technoparkstrasse 5 8406 Winterthur Telefon 052 212 38 22 | E-Mail info@sws-weiterbildung.ch Akrotea.ch GmbH Joweid Zentrum 1 8360 Rüti Telefon 055 462 38 28 | E-Mail info@akrotea.ch Informationen Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen, den Kantonalen Deutschtest KDE und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Wie lange das Verfahren dauert, hängt von der Beschaffung der Unterlagen und von der Verfahrensart ab. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 86.0 kB).
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