Die Gemeinden und Städte sind zur Siedlungsentwässerung verpflichtet. Als Planungsinstrument dient die Generelle Entwässerungsplanung (GEP). Zentral ist, dass die Planungen und Anlagen des Kantons, der Region und der Gemeinde aufeinander abgestimmt sind. Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft ist für die Koordination und Überwachung zuständig.

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