Diese Dienstleistung befasst sich mit den Fragen, welche Lagen und Formen die Siedlungen sowie Verkehrswege haben sollen und wie die natürliche Umwelt planerisch behandelt werden soll. Antworten auf diese Fragen werden von zahlreichen Faktoren bestimmt.
Das
Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) bildet den rechtlichen Rahmen. Die Raumplanung ist im Wesentlichen eine Aufgabe der Kantone. Im Kanton Zürich ist dafür das
Amt für Raumentwicklung zuständig. In unserer Gemeinde befasst sich der Gemeinderat mit der Raumplanung; er wird dabei von externen Fachleuten unterstützt.