Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf Ihr Bauvorhaben. Wir wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zum Entscheid durch den Bauausschuss oder den Gemeinderat ab. Natürlich erteilen wir auch andere Bewilligungen rund um Ihr Gebäude. Weiter koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Formulare können Sie über unseren Online-Schalter beziehen.

Architekten und Architektinnen sowie Bauherrschaften beraten wir in der Anwendung der kommunalen Bau- und Zonenordnung, des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie bezüglich allfälliger Auflagen aus Quartier- und Gestaltungsplänen sowie bei allgemeinen baurechtlichen Fragen. In anspruchsvollen Fällen stellen wir den Kontakt zu Fachstellen her.

Die kantonale Website hält weitere Informationen zum Thema bereit.

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