Die früheren Aufgaben des Sektionschefs der Gemeinden werden heute von der Militärverwaltung des kantonalen Amtes für Militär und Zivilschutz wahrgenommen, welche über Dienstverschiebungsgesuche entscheidet, Anlaufstelle für ausserdienstliche Pflichten ist, die Orientierungstage für angehende Stellungspflichtige durchführt, zur Rekrutierung aufbietet und die Entlassung aus der Wehrpflicht organisiert.

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