Alimentenbevorschussung
Eine Alimentenbevorschussung wird nur gewährt, wenn die Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen. Der Anspruch besteht auch, wenn die unterhaltspflichtige Person im Ausland lebt. Gemäss Kinder- und JugendhilfegesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und Verordnung über die AlimentenhilfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bestehen Einkommens- und Vermögensgrenzen.
In einem ersten Schritt wird durch eine AlimentenhilfestelleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. überprüft, ob ein Anspruch auf Alimentenbevorschussung besteht. Falls ja, kann anschliessend ein Antrag bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Sobald ein positiver Entscheid vorliegt, werden die zugesprochenen Beträge regelmässig überwiesen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Soziales | 052 397 70 50 | soziales@bauma.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Soziales | 052 397 70 50 | soziales@bauma.ch |
| Name | Beschreibung |
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