SozialhilfeHilfe zur Selbsthilfe - zusammen mit externen Fachstellen versuchen wir die Ursachen Ihrer persönlichen und/oder finanziellen Notlage zu ermitteln und zu beseitigen. Dabei sind wir auf Ihr Mitwirken angewiesen, zu dem Sie auch verpflichtet sind. Unsere Arbeit stützt sich auf das kantonale Sozialhilfegesetz und die entsprechende Verordnung. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen. Zuständig für die Gewährung wirtschaftlicher Hilfe ist die Sozialbehörde. Links
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