Die Leistungsgruppe bezweckt, notwendige Vorkehrungen zu treffen bzw. zu überwachen, dass Unfälle und Berufskrankheiten verhütet werden. Die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS verlangen die Einführung eines Managementsystems zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein derartiges System muss seit Januar 2000 in den Betrieben vorhanden sein und angewendet werden.

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