Friedhof
Die Gemeinde Bauma verfügt über zwei Friedhofanlagen: den Friedhof «Rossweidli» in BaumaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und den Friedhof SternenbergExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.; zudem betreibt die Waldfrieden GmbH den privaten Waldfriedhof «Gadenhölzli»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Friedhof «Rossweidli» in Bauma
Der Friedhof «Rossweidli» in Bauma zählt zu den ältesten dörflichen Friedhofanlagen des Kantons Zürich, die ausserhalb der Mauern eines Kirchhofs erstellt wurden. Seit der Einweihung 1857 erfuhr die Friedhofanlage insgesamt drei Erweiterungen und zwei Umgestaltungen, was sie zu einem wertvollen sozial- und architekturgeschichtlichen Zeugen der Zürcher Friedhofkultur erhebt.
Bedeutende zeitgenössische Garten- und Landschaftsarchitekten leisteten ihren Beitrag an die
Friedhofgestaltung. Das Grabmal des bedeutenden Industriellen Adolf Guyer-Zeller wurde 1900–1901 nach einem Entwurf des Zürcher Bildhauers Baptist Hoerbst erstellt. Das neoklassizistische
Grabmal wurde wie der Parthenontempel auf der Akropolis aus griechischem Pentelikon-Marmor
gefertigt. Die zugehörige Bepflanzung entwarf der Zürcher Gartenarchitekt Otto Froebel. Fritz Haggenmachers Überformung des ältesten Friedhofteils im Wohngartenstil erfolgte 1944–1945. Die zuvor von streng parallel verlaufenden Längsachsen geprägte Friedhofanlage wurde u.a. mithilfe von Höhenunterschieden in kleinere Einheiten unterteilt und so aufgelockert. Eine aus Tessiner Granit erstellte Brunnenwand bildet das Zentrum der zweiten Erweiterung von 1950–1951. In einer dritten Etappe 1968–1971 wurden diesem Natursteinbrunnen als effektvoller Kontrast Sichtbetonmauern gegenübergestellt.
Auf dem Friedhof «Rossweidli» gibt es folgende Grabarten bzw.
- Reihenerdbestattungsgräber
- Reihenurnengräber
- Familienerdbestattungsgräber
- Familienurnengräber
- Kindergräber
- Gemeinschaftsgrab mit Aschebeisetzung
- Gemeinschaftsgrab mit Urnenbeisetzung
Friedhof Sternenberg
Der Friedhof Sternenberg umfasst die 1706 eingeweihte reformierte Kirche Sternenberg. Die Friedhofanlage in Sternenberg erfuhr in den 1920er-Jahren eine einmalige Erweiterung östlich der Kirche und bietet mit der podestartigen Lage ein 360°-Panorama in das voralpine Tössbergland.
Auf dem Friedhof Sternenberg gibt es folgende Grabarten bzw.
- Reihenerdbestattungsgräber
- Reihenurnengräber
- Familienerdbestattungsgräber
- Familienurnengräber
- Kindergräber
- Gemeinschaftsgrab mit Aschebeisetzung
- Gemeinschaftsgrab mit Urnenbeisetzung
Grabbepflanzung und Grabpflege
Die Grabbepflanzung und -pflege ist auf den Friedhöfen der Gemeinde Bauma Sache der Hinterbliebenen und muss durch diese für die Dauer der Ruhefrist sichergestellt werden. Die Hinterbliebenen können die Arbeiten selbst ausführen oder über einen Grabpflegevertrag eine private Gärtnerei beauftragen. Falls Sie Unterstützung bei der Grabpflege wünschen, empfiehlt die Gemeinde Bauma den Abschluss eines Vertrages mit der Stiftung Pro LuminateExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Grabmal
Das Grabmal ist ein Gedenk- und Erinnerungsmal an der Grabstätte eines verstorbenen Menschen. Es ist ein Trost, ein Weg der Selbstbegleitung im Trauerprozess. Das Grabmal weckt Gedanken und Gefühle und hält den Kontakt der Lebenden zu den Toten aufrecht.
Auf den Friedhöfen der Gemeinde Bauma muss das provisorische, durch die Gemeinde gestellte Grabzeichen bei Reihen- und Familiengräbern spätestens nach zwei Jahren durch ein eigenes Grabmal ersetzt werden; bei Erdbestattungsgräber muss mit der Setzung eines eigenen Grabmals mindestens neun Monate nach der Bestattung zugewartet werden. Das Grabmal muss den geltenden Vorschriften über die Grabdenkmäler auf den Friedhöfen der Gemeinde Bauma entsprechen und bedarf einer vorgängigen Bewilligung.
Grabaufhebungen
Die Ruhefrist von Reihenerdbestattungsgräber und Reihenurnengräber beträgt auf den Friedhöfen der Gemeinde Bauma 20 Jahre; eine spätere Urnenbeisetzung verlängert diese Ruhefrist nicht. Die Ruhefrist von Familiengräbern beträgt 50 Jahre und kann auf Gesuch hin verlängert werden, sofern es die Platzverhältnisse erlauben.
Nach Ablauf der Ruhefristen werden die Gräber aufgehoben. Die betroffenen Gräber oder Grabreihen werden entsprechend bezeichnet und der Aufhebungstermin wird im amtlichen Publikationsorgan kommuniziert. Grabdenkmäler oder Grabbepflanzungen können in Absprache mit dem Friedhofgärtner durch die Hinterbliebenen auf diesen Termin hin abgeräumt werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gesundheit | 052 397 70 60 | gesellschaft@bauma.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Abteilung Gesellschaft | 052 397 70 60 | gesellschaft@bauma.ch |
| Name | Download |
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| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| 811.1 | Friedhof- und Bestattungsverordnung | 14. Januar 1974 |
| 811.13 | Reglement über die Gebühren im Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Bauma | 1. Oktober 2024 |
| 811.14 | Vorschriften über die Grabdenkmäler im Friedhof Bauma | 14. Januar 1974 |