28. November 2012
Die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft bestehende paritätische Kommission hat den neuen Anschlussvertrag mit der Vorsorgeeinrichtung des Kantons unterschrieben. Die mit externer Fachunterstützung durchgeführte Prüfung von Alternativen ergab zum jetzigen Zeitpunkt keine klar besseren Angebote gegenüber der BVK.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinde Bauma sind seit jeher durch einen Anschlussvertrag bei der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich versichert. Um die Finanzierung sicherzustellen, hat die Vorsorgeeinrichtung ihre Statuten überarbeitet. Die Beiträge wurden der Bevölkerungsentwicklung und den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Diese grundlegenden Änderungen führen auch zur Anpassung der Verträge mit den angeschlossenen Gemeinden. Der Kantonsrat bewilligte in diesem Zusammenhang ein Sanierungspaket, das eine Einmalzulage von 2 Milliarden Franken enthält.

Der Gemeinderat hat eine auf Versicherungsfragen spezialisierte Unternehmung beauftragt, die Sanierungsmassnahmen der BVK zu beurteilen und Alternativen zur BVK zu prüfen. Die Analyse zeigte, dass am Markt zurzeit keine klar besseren Optionen bestehen. Unter der Voraussetzung, dass die angenommenen Parameter des Sanierungskonzeptes greifen, sind die Massnahmen als marktgerecht und durchdacht zu beurteilen. Die BVK dürfte in der Lage sein, weiterhin gute und konkurrenzfähige Vorsorgeleistungen und Beiträge anzubieten. Die Situation soll aber in drei bis vier Jahren wieder geprüft werden.

Die paritätisch aus Vertretern der Arbeitgeberin und der Arbeitnehmerschaft bestehende Kommission hat die Analyse und Empfehlungen studiert und diskutiert. Beim Entscheid, bei der kantonalen Vorsorgeeinrichtung zu bleiben, wurden die Altersstruktur der Versicherten, die Auswirkungen für die über 60-jährigen Mitarbeitenden, der administrative Aufwand sowie die eingeleiteten Sanierungsmassnahmen besonders berücksichtigt.

Der neue Anschlussvertrag, der ab 1. Januar 2013 gelten wird, enthält wie bisher neben den Bestimmungen zu den Renten und Invalidenleistungen auch einen Überbrückungszuschuss bei Frühpensionierungen, welche versicherten Personen hilft, im Falle einer Frühpensionierung die noch fehlende AHV-Altersrente teilweise zu ersetzen.

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