Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
 - Die Geschäfte werden vier Wochen vor der Gemeindeversammlung amtlich publiziert. Die Akten liegen zwei Wochen vor der Versammlung im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
 - Voraussetzungen
 - Zur Gemeindeversammlung sind alle Interessierten eingeladen. Über die politischen Rechte verfügt und damit stimmberechtigt ist, wer
- Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist,
 - das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat,
 - in der Gemeinde Bauma politischen Wohnsitz hat,
 - von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen ist.
 
 
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Dokumente
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| Einladung, Traktandenliste; Publikation Baumerziitig vom 11.8.22 (PDF, 64.06 kB) | Download | 0 | Einladung, Traktandenliste; Publikation Baumerziitig vom 11.8.22 | 
| Beleuchtender Bericht (PDF, 3.22 MB) | Download | 1 | Beleuchtender Bericht | 
| Abschied der Rechnungsprufungskommission (PDF, 40.85 kB) | Download | 2 | Abschied der Rechnungsprufungskommission | 
| Protokoll (PDF, 14.56 MB) | Download | 3 | Protokoll | 
| Publikation Resultate (PDF, 65.02 kB) | Download | 4 | Publikation Resultate |