Die Heimkommission ist zuständig für
- den Erlass und die Änderung der Heimordnung;
- den Erlass einer Taxordnung und deren Anpassung;
- den gewöhnlichen Unterhalt der Liegenschaften sowie den Unterhalt und Ersatz des Inventars bis zum Betrag von CHF 30'000.00 im Einzelfall;
- die Bewilligung von Krediten bis CHF 20'000.00 im Einzelfall für Bauten und Neuanschaffungen;
- die Antragstellung an den Gemeinderat für Bauten und Anschaffungen, die ihre Finanzkompetenzen übersteigen;
- die Erledigung von Beschwerden über die Heimleitung und von Einsprachen gegen deren Entscheide.